Mehrwert für die Unternehmensführung

Güteschutz Kanalbau

Mehrwert für die Unternehmensführung

27. Juli 2022

Mehrwert für die Unternehmensführung

Gütezeichen Kanalbau dokumentiert Qualifikation

Unternehmen, die Abwasserleitungen und -kanäle herstellen oder instandhalten und dabei Mindestanforderung bzgl. ihrer Qualifikation einhalten, können das Gütezeichen Kanalbau führen und so ihre fachliche Eignung gegenüber Auftraggebern nachweisen. Antragsteller weisen in einer Qualifikationsprüfung gegenüber dem Güteausschuss der Gütegemeinschaft nach, dass sie die Anforderungen RAL-GZ 961 erfüllen. Bei der obligatorischen Nachweisführung unterstützen vom Güteausschuss der Gütegemeinschaft beauftragte Prüfingenieure die Antragsteller und führen hierzu mindestens eine Firmen- und Baustellenprüfung durch. Sind alle Anforderungen erfüllt, erstellt der Prüfingenieur entsprechende Berichte zu den Prüfungen und der Vorstand der Gütegemeinschaft verleiht auf Empfehlung des Güteausschusses der Gütegemeinschaft das Gütezeichen Kanalbau. Mit dem Qualifikationsnachweis sind die Unternehmen für Ausschreibungen grundsätzlich gut gerüstet. „Darüber hinaus schafft das Durchlaufen einer Zertifizierung weitere Vorteile“, diese Meinung vertritt Dipl.-Ing. David Gläser. Für den Geschäftsführer der Heikaus KS Kanalsanierungen GmbH, Krefeld, wird durch Zertifizierungen nicht nur die Qualität gesichert und nach außen dokumentiert. „Wenn man alle Schritte durchlaufen hat und alles miteinander verzahnt, schafft das wichtige organisatorische Strukturen im Unternehmen, die man braucht, um wettbewerbsfähig zu bleiben“, ist Gläser überzeugt. „Hinzu kommen positive Impulse in Bezug auf die Arbeitssicherheit für die Mitarbeiter eines Unternehmens.“

Kanalsanierung im Fokus

Zum Leistungsspektrum der Heikaus KS Kanalsanierungen GmbH gehören alle Sanierungsarbeiten in begehbaren und nicht begehbaren Kanälen, den dazugehörigen Bauwerken sowie die Sanierung von Rohrleitungen. Die fachtechnische Qualifikation des Unternehmens wird mit der Erfüllung der Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 als Mitglied beim Güteschutz Kanalbau – Mitglieds-Nr. 6625 – seit März 2013 nachgewiesen. Neben Gütezeichen aus der Beurteilungsgruppe Sanierung (S) – S27.1 (Schlauch-Lining, Warmhärtung (Wasser)) und S42.1 und S42.2 (Sanierung von Bauwerken und begehbaren Kanälen – Maschinelle und manuelle Beschichtung) führte das Unternehmen ein Gütezeichen der Beurteilungsgruppe I (Inspektion). Zurzeit läuft der Antrag auf das Gütezeichen S15.1 (Sanierung mit vor Ort härtenden Materialien – Kurzliner).

Erfolg mit zertifizierter Qualität

Das Thema Qualifikation hat seit vielen Jahren einen hohen Stellenwert im Unternehmen. Davon zeugen unter anderem verschiedene Zertifizierungen, die Präqualifizierung oder auch Qualitäts- oder Arbeitsschutzmanagementsysteme sowie die Gütezeichen Kanalbau. „Aus Sicht des Bauherrn und des Auftragnehmers muss ein Projekt, um erfolgreich zu sein, auf Basis der technischen Standards termingerecht abgewickelt werden und das zum vereinbarten Preis – wir sehen das genauso und definieren dies als Qualität“, so Gläser. In der Branche war das nicht immer so. Während früher oftmals der Gedanke vorherrschte, dass man eine Zertifizierung braucht, um an Ausschreibungen teilnehmen zu können, hat sich die Sichtweise deutlich geändert. Ein Gütezeichen zu führen ist kein notwendiges Übel, sondern Voraussetzung dafür, den nachfolgenden Generationen ein funktionierendes Kanalnetz zu hinterlassen. Zudem lassen sich immer mehr Auftraggeber und Netzbetreiber bei Auftragsvergabe die Qualifikation der beteiligten Firmen dokumentieren, um wirtschaftliche und nachhaltige Ergebnisse zu erzielen und mit dem Geld der Gebührenzahler verantwortungsbewusst umzugehen.

Ablauf klar geregelt

Das System funktioniert gut, wenn es denn auch gelebt wird. Bei einer Organisation wie dem Güteschutz Kanalbau steht die Arbeit der Gremien hierfür: Angefangen bei der Arbeit der Mitarbeiter in der Geschäftsstelle, über die Tätigkeit der Prüfingenieure bis hin zur Arbeit des Güteausschusses. Entsprechende Erfahrungen hat der Heikaus KS-Geschäftsführer gemacht – so auch beim Prozedere zur Erlangung eines Gütezeichens. Nach Antragstellung zur Erstprüfung auf ein Gütezeichen einer bestimmten Beurteilungsgruppe wird für das Unternehmen im Online-Servicebereich der Gütegemeinschaft ein entsprechender Bereich freigeschaltet. Hier erfasst der Antragsteller die Angaben zur Qualifikation bis zum Firmenprüftermin durch einen Prüfingenieur. Das betrifft zum Beispiel Personal mit Nachweisen zur Qualifikation und Schulungen, die Geräte, den Nachweis von Qualitäts-/Fehlervermeidungsmanagement und die Erfassung der Referenzen der letzten drei Jahre.

Sind diese Unterlagen vollständig erfasst, erfolgt der Firmenbesuch eines Prüfingenieurs zur Prüfung der Angaben im Online-Servicebereich sowie einem Beratungsgespräch zur Eigenüberwachung, zum Organisationsmanagementsystem, zur Fachkunde (Zeugnisse, Schulungsnachweise usw.), zur Geräteausstattung sowie einem Abschlussgespräch mit den zuständigen Mitarbeitern. Hinzu kommen ein Baustellenbesuch zur Prüfung der Qualifikation auf einer der beantragten Beurteilungsgruppe entsprechenden Referenzbaustelle sowie die Überprüfung der Referenzen mit Blick auf Parameter wie Schwierigkeitsgrad und Quantität der durchgeführten Arbeiten.

Güteausschuss bewertet den Antrag

Die Ergebnisse der Firmen- und Baustellenbesuche fasst der Prüfingenieur in einem Qualifikationsprüfungsbericht zusammen und legt diesen dem Güteausschuss der Gütegemeinschaft zur Beratung vor. „Das Gremium bewertet in seiner nächsten Güteausschusssitzung den Bericht und entscheidet dann über die Vergabe des Gütezeichens“, beschreibt der in die Gütezeichenvergabe für Heikaus KS involvierte Prüfingenieur Dipl.-Ing. Marc Mielke den weiteren Ablauf. Fällt die Prüfung positiv aus, verleiht der Vorstand der Gütegemeinschaft dem Antragsteller auf Vorschlag des Güteausschusses das Gütezeichen. Fällt die Prüfung negativ aus, informiert der Güteausschuss über notwendige Nachbesserungen.

Regelmäßig vor Ort

Nach der Verleihung eines Gütezeichens findet eine kontinuierliche Überprüfung der Qualifikation des Gütezeicheninhabers statt. „Gütezeicheninhaber melden ihre Baustellen über den Login-Bereich und weisen so regelmäßig ihre Erfahrung im Ausführungsbereich nach und ermöglichen damit gleichzeitig die Durchführung von Baustellenprüfungen durch die vom Güteausschuss beauftragten Prüfingenieure“, so Mielke weiter. Deren Anzahl pro Jahr ist in der Regel abhängig vom jeweiligen Gütezeichen sowie der Anzahl der eingesetzten Kolonnen/Teams. Darüber hinaus wird nach Gütezeichenverleihung die Erfüllung der Anforderungen an die Eigenüberwachung und die Einhaltung der weiteren Güte- und Prüfbestimmungen in regelmäßigen Firmenbesuchen geprüft. Firmenprüfungen erfolgen situationsabhängig, mindestens aber: 1 Firmenprüfung alle 2 Jahre in den Beurteilungsgruppen AK3, AK2, AK1, VP, VM, VMD, VO und VOD sowie 1 Firmenprüfung pro Jahr in den Beurteilungsgruppen S.., I, R, D, ABAK, ABV und ABS.

Deutschlandweit werden derzeit jährlich ca. 250 Erstprüfungen durchgeführt und von den vom Güteausschuss beauftragten Prüfingenieuren behandelt. Wenn alle Voraussetzungen wie Referenzen und eine Maßnahme zur Begutachtung durch den Prüfingenieur vorhanden sind, kann das Gütezeichen Kanalbau innerhalb weniger Wochen vom Vorstand auf Empfehlung des Güteausschuss verliehen werden. Wenn vom Antragsteller Auflagen im Rahmen der Erstprüfung zu erfüllen sind, kommt die hierfür notwendige Zeit dazu. Insgesamt ist in etwa 2/3 der Fälle eine Antragstellung erfolgreich und führt zur Verleihung des Gütezeichens Kanalbau und damit zu einem deutschlandweit anerkannten Nachweis für die fachtechnische Eignung.

RAL-Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau
Postfach 1369, 53583 Bad Honnef
Tel: 02224/9384-0, Fax: 02224/9384-84
E-Mail: info@kanalbau.com
www.kanalbau.com