Prüfen, informieren, Qualität sichern

Güteschutz Kanalbau

Prüfen, informieren, Qualität sichern

Prüfingenieure der Gütegemeinschaft Kanalbau auf der Baustelle

Ein wichtiger Bestandteil der Gütesicherung ist die Überprüfung der Gütezeicheninhaber durch einen der vom Güteausschuss des Güteschutz Kanalbau beauftragten Prüfingenieure. Für Baustellenbesuche bei Gütezeicheninhabern gilt: 2 Besuche pro Jahr in den Beurteilungsgruppen der offenen Bauweise bzw. Vortrieb sowie 1 Besuch pro Jahr in den Beurteilungsgruppen zur Sanierung, Inspektion, Reinigung und Dichtheitsprüfung.

Die 30 Prüfingenieure führen im Rahmen der kontinuierlichen Prüfung der Gütezeicheninhaber derzeit etwa 3.700 unangemeldete Baustellenbesuche pro Jahr durch. Dabei werden die Ausführung der Maßnahme entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik, die personelle und maschinentechnische Ausstattung sowie die Eigenüberwachung bewertet.

Baustellenmeldungen als Grundlage

Baustellenbesuche gehören zur täglichen Routine eines Prüfingenieurs. Welches Unternehmen ist turnusgemäß an der Reihe, welches Unternehmen führt eine Baustelle aus, die zum Anforderungsprofil der verliehenen Beurteilungsgruppe passt – so lauten einige Fragen, die bei der Vorbereitung und Terminplanung eine Rolle spielen. „Grundlage für die Planung der Baustellenbesuche des Prüfingenieurs sind die Baustellenmeldungen“, erläutert Dipl.-Ing. Sven Fandrich, Leitung Außendienst, Gütegemeinschaft Kanalbau. Im vergangenen Jahr beispielsweise haben die Unternehmen mit Gütezeichen 27.910 Baumaßnahmen gemeldet.

Ist eine Baustelle zum Besuch vorgesehen, stellt der Prüfingenieur anhand der Meldungen wichtige Angaben zusammen, etwa zu Personal, Leistungsumfang oder Schwierigkeitsgrad der Ausführung, und schafft damit die Basis für die geplante Bewertung der Qualifikation und Zuverlässigkeit der Fachfirmen auf Grundlage RAL-GZ 961.

In Güte- und Prüfbestimmungen definiert

Die Anforderungen an die Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bieter sowie an die Dokumentation der Eigenüberwachung sind in den Güte- und Prüfbestimmungen definiert. Dementsprechend werden bei den Baustellenbesuchen die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, die personelle und maschinentechnische Ausstattung sowie die Eigenüberwachung geprüft.

Bei Maßnahmen der offenen Bauweise schaut sich der Prüfingenieur an, ob die Bauausführung den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht und auch, ob die Einbaubedingungen des Rohres den Vorgaben aus der Statik entsprechen. Daneben werden die Geräte, die personelle Besetzung und die Eigenüberwachungsunterlagen geprüft. Bei der Eigenüberwachung sind die für die Qualität maßgeblichen Parameter zu überprüfen und deren Einhaltung zu dokumentieren. Der so genannte Leitfaden gibt den Umfang hierfür vor. Gütezeicheninhaber der Beurteilungsgruppe „Sanierung“ verfügen über ein individuelles Handbuch, in dem die zum Einsatz kommenden Materialien genannt sind, Anforderungen an Verfahren, Ausführung und Eigenüberwachung verbindlich definiert sind. Hiermit steht ein wichtiges Instrument zur Verfügung, welches die Bewertung der Ausführung für Prüfingenieur oder Bauüberwacher ermöglicht.

Alles vollständig und in Ordnung?

Fehlen Angaben, oder ist alles richtig und vollständig dokumentiert? Ist das Personal qualifiziert und sind auch die gemeldeten Leute auf der Baustelle? In den meisten Fällen steht der Polier dem Prüfingenieur als Ansprechpartner beim Baustellenbesuch zur Seite, legt die erforderlichen Unterlagen vor und beantwortet etwaige Fragen. Stimmt die Situation auf der Baustelle mit den gemeldeten Daten überein? Gemeinsam werfen die Fachleute einen Blick in den Rohrgraben. „Das ist schon von Bedeutung“, stellt Fandrich fest. „Denn über die erfolgreich abgewickelten Maßnahmen belegt der Gütezeicheninhaber seine Qualifikation in unterschiedlichen Beurteilungsgruppen. Im Ausführungsbereich AK3 für Maßnahmen in einer Tiefenlage von bis zu 3 m, bei größeren Tiefen wird vom Auftraggeber in der Regel das Gütezeichen AK2 (bis 5 m) oder AK1 (> 5 m) als Nachweis der Fachkunde gefordert.

Auf dem kleinen Dienstweg

Ist alles in Ordnung, wird das positive Ergebnis ebenso im Prüfbericht festgehalten, wie eventuelle Abweichungen. „Bei kleineren festgestellten Mängeln erledigen das die Kollegen meist ‚auf dem kleinen Dienstweg’, fordern eine kurzfristige Beseitigung der Beanstandungen und besuchen die Baustelle am nächsten Tag noch einmal“, weiß Fandrich. Das hat sich in der Praxis bewährt. Bestätigt wird das von Dipl.-Ing. Thomas Glahn, einer der vom Güteausschuss der Gütegemeinschaft beauftragten Prüfingenieure. „Es kommt immer mal vor, dass es auf der Baustelle klemmt“, so Glahn. So wurde er kürzlich von einem Auftraggeber angerufen, der mit der Koordination der Baumaßnahme und mit der Qualität der Ausführung nicht zufrieden war. Unter anderem wurde ein häufiger Personalwechsel während der Maßnahme bemängelt. Bei einem erneuten, kurzfristig anberaumten Besuch sprach der Prüfingenieur die Angelegenheit an und vergewisserte sich, dass entsprechend qualifizierte Arbeiter vor Ort im Einsatz waren. „Dieser Besuch hat mit dazu beigetragen, dass der Auftrag zur Zufriedenheit des Auftraggebers abgeschlossen werden konnte“, so Glahn.

Güteausschuss legt Maßnahmen fest

Gravierendere Mängel werden im Prüfbericht dem Güteausschuss der Gütegemeinschaft zur Beratung vorgelegt. Er empfiehlt dann entsprechende Ahndungsmaßnahmen. Bei festgestellten und dokumentierten Mängeln sieht die Satzung ein abgestuftes System von Ahndungen vor: „zusätzliche Auflagen“, „Verkürzung des Besuchsintervalls“, „Verwarnung“ oder ein „befristeter oder dauerhafter Entzug des Gütezeichens“. 2016 hat der Güteausschuss auf Basis der Auswertungen von Baustellen- und Firmenbesuchen in 193 Fällen geringe Beanstandungen festgestellt. Zudem wurden 210 Verwarnungen (Art 3) ausgesprochen, und in 7 Fällen wurde das Gütezeichen entzogen (Art 4).

Die Arbeit der Prüfingenieure und des Güteausschusses trägt entscheidend dazu bei, dass Auftraggeber konsequent und wirtschaftlich die Prüfung der Bietereignung durchführen können. So werden über die Auswahl einer fachlich geeigneten Firma die Voraussetzungen für eine fachgerechte Ausführung der Maßnahme geschaffen. Denn die Auswahl einer geeigneten Firma kombiniert mit einer fachgerechten Bauüberwachung macht den Erfolg einer Maßnahme planbar. „Das bewerten in der Regel auch die Ansprechpartner auf der Baustelle so“, stellt Fandrich immer wieder fest. „Anhand der Bauausführung bewertet der Prüfingenieur die Qualifikation des Unternehmens. Zusätzlich nutzen wir den Baustellenbesuch um das Baustellenpersonal zu informieren und zu sensibilisieren. Ziel der Gütesicherung auf der Baustelle ist, dass durch wachsende Qualifikation der Beteiligten, durch Eigenüberwachung und natürlich auch durch die gemeinsame Auswertung etwaiger Fehler die Ausführungsqualität kontinuierlich verbessert wird.“

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